Seit Juni 2025 Pflicht: Was Unternehmen jetzt über digitale Barrierefreiheit wissen müssen

Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) offiziell – und verändert die Anforderungen an Websites, Online-Shops und digitale Services grundlegend.

Für viele Unternehmen bedeutet das: Digitale Barrierefreiheit ist nicht mehr „nice to have“, sondern ein verbindlicher Standard, der rechtliche, technische und wirtschaftliche Auswirkungen hat.

In diesem Beitrag fassen wir zusammen, was sich seit Inkrafttreten geändert hat und welche Maßnahmen jetzt wichtig sind.

Was regelt das BFSG?

Mit dem BFSG setzt Deutschland die EU-Richtlinie des European Accessibility Act (EAA) um. Das Gesetz verpflichtet eine große Zahl von Unternehmen, ihre digitalen Angebote gemäß WCAG 2.1 AA barrierefrei bereitzustellen.

Betroffen sind unter anderem:

  • öffentlich zugängliche Unternehmenswebsites
  • Online-Shops und digitale Verkaufsprozesse
  • Plattformen und Serviceportale
  • Mobile Anwendungen (Apps)
  • Websites mit über 50 % öffentlichem Anteil

Damit betrifft das Gesetz inzwischen auch viele mittelständische Unternehmen, die bisher keinen rechtlichen Druck zur Barrierefreiheit hatten.

Die Anforderungen: WCAG 2.1 AA als verbindlicher Standard

Die Anforderungen orientieren sich an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 Level AA.

Sie definieren vier zentrale Kriterien – wahrnehmbar, bedienbar, verständlich, robust – die alle digitalen Inhalte erfüllen müssen.

Einige der wichtigsten Beispiele:

1. Visuelle Zugänglichkeit

  • Mindestfarbkontrast (mindestens 4,5:1 für Text)
  • skalierbare Inhalte ohne Layoutbruch
  • aussagekräftige Alternativtexte für Bilder

2. Bedienbarkeit

  • Buttons, Links und Interaktionen müssen groß genug sein (mind. 24×24 CSS-Pixel)
  • vollständige Tastatursteuerung
  • klare Fokus-Indikatoren für alle interaktiven Elemente

3. Verständlichkeit

  • logische Strukturierung der Inhalte
  • eindeutige Beschriftungen und klare Navigationswege
  • konsistenter Aufbau von Formularen

4. Technische Robustheit

  • saubere semantische HTML-Strukturen
  • kompatible Umsetzung für Screenreader und Assistenztechnologien
  • stabile Darstellung auf verschiedenen Geräten und Eingabemethoden

Was passiert bei Nichteinhaltung?

Seit Inkrafttreten des Gesetzes können Unternehmen mit folgenden Konsequenzen rechnen:

  • Bußgelder bei Verstößen
  • Anpassungs- oder Beseitigungsanordnungen durch Aufsichtsstellen
  • Nachteile im Suchmaschinenranking, da Barrierefreiheit SEO-relevant ist

Barrierefreiheit ist damit ein rechtlicher und gleichzeitig wirtschaftlicher Faktor geworden.

Was Unternehmen jetzt tun sollten

Viele Websites sind technisch oder strukturell noch nicht auf WCAG 2.1 AA ausgerichtet. Um rechtssicher und nutzerfreundlich aufgestellt zu sein, empfehlen wir folgende Schritte:

1. IST-Analyse der bestehenden Website

Identifizieren, welche Barrieren vorhanden sind und welche Systeme oder Module betroffen sind.

2. Priorisierung der wichtigsten Bereiche

Kernseiten wie Startseite, Produktseiten, Formulare, Login-Bereiche und Shop-Prozesse zuerst optimieren.

3. Umsetzung der technischen und inhaltlichen Anpassungen

Barrierefreiheit betrifft Design, Code, Content, PDFs und multimediale Inhalte.

4. Kontinuierliche Tests und Qualitätssicherung

Barrierefreiheit ist ein fortlaufender Prozess, kein einmaliges Projekt.

Unterstützung bei der Umsetzung?

Wenn du wissen möchtest, wie gut deine aktuelle Website die gesetzlichen Anforderungen erfüllt oder welche Maßnahmen notwendig sind, unterstützen wir dich gern – von der Analyse über Design- und Entwicklungsanpassungen bis zur vollständigen Umsetzung nach WCAG 2.1 AA.

Melde dich einfach, und wir schauen gemeinsam, wo dein Unternehmen steht und welche Schritte sinnvoll und notwendig sind.

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